Die Schweiz reagiert auf steigende Bedrohungen im Cyberraum. Am 20. August 2025 hat der Bundesrat beschlossen, dass eine Gesetzgebung zur Cyberresilienz digitaler Produkte erarbeitet wird. Dabei soll das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) gemeinsam mit dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) bis Herbst 2026 eine Vorlage zur Vernehmlassung ausarbeiten. Ziel ist, Sicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen verbindlich festzulegen und die Marktüberwachung solcher Produkte zu verbessern.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will die Cyberresilienz digitaler Produkte gesetzlich verankern
- BACS, BAKOM und SECO sollen bis Herbst 2026 eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten
- Sicherheitspflichten beim Entwickeln und Inverkehrbringen digitaler Produkte sollen definiert werden, inklusive Import- und Vertriebsverbot unsicherer Geräte
- Marktüberwachung soll gestärkt werden, damit Sicherheitslücken früh erkannt und schnell geschlossen werden können
- Die Schweiz orientiert sich teilweise an EU-Regulierungen wie dem Cyber Resilience Act und der NIS-2 Richtlinie
Warum ist das Thema wichtig?
Digitale Produkte durchdringen nahezu alle Lebensbereiche – Smart Devices, IoT, Software und Hardware mit vernetzten Komponenten. Wenn Sicherheitslücken in solchen Produkten bestehen, kann dies zu erheblichen Schäden für Nutzer, Unternehmen und kritische Infrastrukturen führen. Bis heute hat die Schweiz kaum verbindliche Regeln zur Cyberresilienz von digitalen Produkten. Mit der neuen Gesetzesinitiative wird diese Lücke geschlossen.
Was soll die neue Gesetzgebung regeln?
Die Vorlage wird voraussichtlich folgende Punkte enthalten:
- Sicherheitsanforderungen bei Entwicklung und Inverkehrbringen von digitalen Produkten
- Marktüberwachung, damit unsichere Produkte nicht auf den Markt gelangen oder importiert werden dürfen
- Mindestanforderungen an Updates, Patches, Sicherheitstests und Offenlegung von Schwachstellen
- Durchsetzungsmechanismen und Sanktionen bei Nichteinhaltung der Regeln
Vergleich zu EU-Initiativen
| Initiative | Fokus | Anwendungspflicht | Bezug zur Schweiz |
|---|---|---|---|
| Cyber Resilience Act (CRA) | Sicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen, Lifecycle, Updates, Meldepflichten | Verbindlich in der EU ab 2027 | Die Schweiz will ähnliche Anforderungen einführen |
| NIS-2 Richtlinie | Schutz kritischer Systeme und Dienste gegen Cyberattacken, inklusive Meldepflichten | Umsetzungspflicht in allen EU-Mitgliedstaaten | Die Schweiz orientiert sich an den Standards |
| EU Cybersecurity Act, CER, DORA | Breite Regulierung für Cybersicherheit und Resilienz, insbesondere für Finanzdienstleister | EU-weit gültige Rahmenwerke | Dienen der Schweiz als Vorbild und Benchmark |
Wie könnte die Schweiz profitieren und welche Herausforderungen bestehen?
Potentielle Vorteile
- Höheres Sicherheitsniveau für Nutzer und Konsumenten
- Mehr Vertrauen in digitale Produkte und Anbieter
- Rechtssicherheit für Hersteller und Importeure
- Reduzierung von Kosten durch präventive Sicherheitsmaßnahmen
Herausforderungen
- Zu enge Anforderungen könnten Innovationen hemmen
- Kleine Hersteller könnten an Umsetzungskosten scheitern
- Marktüberwachung und Sanktionen erfordern zusätzliche Ressourcen
- Internationale Harmonisierung in Lieferketten muss berücksichtigt werden
Fazit
Das geplante Schweizer Gesetz zur Cyberresilienz digitaler Produkte markiert einen wichtigen Schritt hin zu moderner Sicherheitspolitik. Es schließt eine bestehende Regelungslücke, schafft verbindliche Sicherheitsanforderungen und orientiert sich an bewährten EU-Initiativen. Für Unternehmen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich proaktiv mit Compliance, Governance und Risiko auseinanderzusetzen, um späteren Anpassungsdruck zu vermeiden.

FAQ
Was versteht man unter Cyberresilienz digitaler Produkte?
Die Fähigkeit von Hardware und Software mit digitalen Komponenten, sicher zu sein, Angriffe abzuwehren und Sicherheitslücken schnell zu beheben.
Warum plant der Bundesrat dieses Gesetz?
Weil es bisher keine verbindlichen Regeln in der Schweiz gibt, obwohl die Bedrohungslage durch unsichere digitale Produkte steigt.
Wann soll die Gesetzesvorlage vorliegen?
Bis Herbst 2026 soll die Vorlage zur Vernehmlassung bereitstehen.
Welche Anforderungen könnten gelten?
Sicherheitsanforderungen bei Entwicklung und Inverkehrbringen, verpflichtende Updates, Offenlegung von Schwachstellen sowie Importverbote unsicherer Geräte.
Gibt es Parallelen zu EU-Gesetzen?
Ja, viele Elemente ähneln dem Cyber Resilience Act und der NIS-2 Richtlinie, die ebenfalls Mindestanforderungen, Meldepflichten und Marktüberwachungsmaßnahmen enthalten.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Frühzeitig Produktportfolios prüfen, Sicherheitsprozesse implementieren, Governance-Strukturen anpassen und sich mit den EU-Standards vertraut machen.