Das Jahr 2025 hat in der Versicherungswirtschaft deutliche Spuren hinterlassen und eine klare Botschaft gesendet: Der Klimawandel ist keine abstrakte Zukunftsprognose mehr, sondern eine bilanzielle Realität. Für Governance, Risk und Compliance (GRC)-Verantwortliche sind die aktuellen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein Weckruf. Sie verdeutlichen, dass der reine finanzielle Risikotransfer an Grenzen stösst. Die Diskussion verschiebt sich nun endgültig von der Schadenregulierung hin zur imperativen Klimafolgenanpassung.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Jahr 2025 verursachte versicherte Schäden durch Naturgefahren in Höhe von rund 8,7 Milliarden Euro.
- Haupttreiber der Schäden waren schwere Hochwasserereignisse und Sturzfluten, insbesondere in Süddeutschland.
- Die Versicherungswirtschaft warnt eindringlich: Ohne staatliche und bauliche Praevention drohen Prämien langfristig unbezahlbar zu werden.
- Der GDV fordert gesetzliche Bauverbote in Überschwemmungsgebieten und eine „Klima-TÜV“-Pflicht für Gebäude.
- Unternehmen müssen ihre Risikostrategien anpassen: Bauliche Resilienz wird wichtiger als reine Versicherungspolicen.
Die Schadensbilanz 2025: Eine Zäsur für das Risikomanagement
Mit einem Schadenaufwand von fast neun Milliarden Euro reiht sich 2025 in die Liste der kostenintensivsten Jahre für die Assekuranz ein. Anders als in früheren Jahren, in denen oft ein einzelnes Grossereignis die Statistik dominierte, war 2025 geprägt von einer Häufung extremer Wetterlagen. Vor allem die persistente Hochwasserlage in Bayern und Baden-Württemberg hat gezeigt, dass die bisherigen Infrastrukturen den Wassermassen nicht mehr gewachsen sind.
Für Risikomanager bedeutet diese Entwicklung, dass historische Schadensdaten als alleinige Basis für Prognosen ausgedient haben. Die Volatilität und Intensität der Ereignisse nehmen zu. Wer Risikomodelle ausschliesslich auf Vergangenheitswerten aufbaut, läuft Gefahr, das tatsächliche Exposure des Unternehmens massiv zu unterschätzen. Die Bilanz 2025 ist der empirische Beleg dafür, dass Extremwetterereignisse zur neuen Normalität gehören.
Grenzen der Versicherbarkeit und der Appell zur Anpassung
Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, macht in seiner Analyse deutlich, dass Versicherungsschutz allein keine Antwort auf den Klimawandel sein kann. Wenn Schäden in dieser Frequenz auftreten, wird Versicherungsschutz ohne begleitende Massnahmen entweder unbezahlbar oder volkswirtschaftlich ineffizient.
Das Narrativ ändert sich fundamental: Es geht nicht mehr primär darum, wer den Schaden bezahlt, sondern wie der Schaden verhindert werden kann. Für Unternehmen heisst das, dass die „License to Operate“ an Standorten mit hohen physischen Klimarisiken gefährdet ist, wenn nicht massiv in lokale Anpassungsmassnahmen investiert wird. Der reine Risikotransfer an einen Versicherer wird zunehmend an harte Auflagen geknüpft sein oder schlichtweg zu teuer werden.
Regulatorische Forderungen: Das Baurecht im Fokus
Eine zentrale Forderung, die sich aus der Bilanz 2025 ergibt, betrifft das Bauordnungsrecht. Der GDV plädiert dafür, dass in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten faktisch nicht mehr gebaut werden darf. Zudem sollen Baugenehmigungen zwingend an eine klimatische Gefährdungsbeurteilung gekoppelt werden.
Dies hat weitreichende Konsequenzen für die Compliance- und Legal-Abteilungen von Unternehmen. Bei der Expansion, dem Bau neuer Produktionsstätten oder Logistikzentren muss künftig weit über die aktuellen gesetzlichen Mindeststandards hinausgeplant werden. Wer heute noch nach alten Standards in Risikozonen baut, schafft sehenden Auges „Stranded Assets“, die in wenigen Jahren weder versicherbar noch veräusserbar sein könnten.
Prävention als unternehmerische Pflichtaufgabe
Der Ruf nach mehr Prävention richtet sich nicht nur an den Staat, sondern auch an die Privatwirtschaft. Klimafolgenanpassung bedeutet konkrete bauliche und organisatorische Massnahmen: Entsiegelung von Firmenflächen, Installation von Hochwasserbarrieren, Rückstausicherungen und hitzeresistente Fassaden.
Aus GRC-Sicht muss dieses Thema aus dem Silo des Facility Managements herausgeholt und auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene verankert werden. Die physische Widerstandsfähigkeit der Assets ist direkt mit der Business Continuity verknüpft. Ein Produktionsausfall durch Hochwasser wiegt oft schwerer als der reine Sachschaden, und die Wiederherstellung komplexer Lieferketten dauert länger als die Überweisung der Versicherungssumme.
Kontroverse um die Pflichtversicherung
Auch im Jahr 2025 bleibt die politische Diskussion um eine Elementarschaden-Pflichtversicherung virulent. Die Versicherungswirtschaft lehnt eine solche Pflicht ohne flankierende Präventionsmassnahmen weiterhin ab. Das Argument ist ökonomisch valide: Eine Pflichtversicherung senkt kein einziges Risiko, sie verteilt nur die Kosten um. Ohne Anpassung der Bauvorschriften würde eine solche Versicherung lediglich dazu führen, dass weiterhin in Gefahrenzonen gebaut wird – auf Kosten der Solidargemeinschaft.
Für Unternehmen ist diese Debatte relevant, da gesetzliche Eingriffe in den Versicherungsmarkt die Prämiengestaltung und die Verfügbarkeit von Deckungskapazitäten beeinflussen werden. GRC-Experten sollten Szenarien entwickeln, wie sich eine potenzielle Pflichtversicherung oder alternative Modelle auf die Betriebskosten auswirken würden.
FAQ
Warum war das Schadensjahr 2025 so teuer?
Die hohen Kosten resultieren aus einer Kombination von flächendeckenden Hochwassern in Süddeutschland und einer Zunahme von lokalen Sturzfluten, die auf eine hohe Dichte an versicherten Werten trafen.
Was versteht man unter „Klimafolgenanpassung“ im GRC-Kontext?
Es handelt sich um strategische und operative Massnahmen, um Unternehmen widerstandsfähiger gegen Klimarisiken zu machen. Dazu gehören baulicher Schutz, redundante Lieferketten und angepasste Notfallpläne.
Warum reicht eine Versicherung nicht mehr aus?
Versicherungen decken finanzielle Schäden, verhindern aber keine Betriebsunterbrechungen oder Reputationsverluste. Zudem steigen die Prämien ohne Prävention in unwirtschaftliche Höhen.
Welche Änderungen im Baurecht werden gefordert?
Experten fordern ein Bauverbot in Überschwemmungsgebieten, eine Pflicht zur klimaangepassten Bauweise und die Verankerung von Naturgefahren-Analysen im Baugenehmigungsverfahren.
Wie sollten Unternehmen jetzt reagieren?
Unternehmen sollten eine detaillierte Risikoanalyse ihrer Standorte hinsichtlich physischer Klimarisiken durchführen und ein Budget für präventive bauliche Schutzmassnahmen bereitstellen.
