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12 August 2025 | 3 min

Von der CSRD zur CS3D: Warum die EU Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten neu justiert

Die Europäische Union hat im Juni 2025 weitreichende Änderungen an zwei zentralen Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten-Regelwerken beschlossen: der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D). Ziel ist es, die Berichtspflichten zu vereinfachen, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) zu entlasten.

Warum es zu den Änderungen kam

In den letzten Jahren gab es zunehmend Kritik an der wachsenden regulatorischen Belastung europäischer Unternehmen. Viele Unternehmen – insbesondere KMU – sahen sich mit umfangreichen und teuren Reporting- sowie Due-Diligence-Anforderungen konfrontiert, die ihre Ressourcen stark beanspruchten.

Die EU reagierte darauf mit einer politischen Neuausrichtung: Nachhaltigkeit bleibt zwar ein strategischer Schwerpunkt, doch die Umsetzung soll praxistauglicher, fokussierter und besser auf die Unternehmensgröße zugeschnitten werden. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und regulatorische Pflichten dort zu konzentrieren, wo das Risiko am höchsten ist.

Die wichtigsten Änderungen im Detail

Anpassungen bei der CSRD

  • Anhebung der Schwellenwerte: Berichtspflichten gelten nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden oder über 450 Mio. € Umsatz
  • Wegfall der Pflicht für börsennotierte KMU: Diese Unternehmen werden komplett von den CSRD-Berichtspflichten befreit
  • Ziel: Konzentration auf große, ressourcenstarke Unternehmen mit signifikanten Nachhaltigkeitsauswirkungen

Änderungen bei der CS3D

  • Deutlich höhere Schwellenwerte: Sorgfaltspflichten nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden oder über 1,5 Mrd. € Umsatz
  • Risikobasierter Ansatz: Fokus auf direkte Geschäftspartner (Tier 1), erweiterte Prüfungspflichten nur bei konkreten Verdachtsmomenten
  • Verlängerte Umsetzungsfrist: Neuer Stichtag für die Umsetzung ist der 26. Juli 2028

Auswirkungen auf Unternehmen

Für viele Unternehmen bedeutet dies eine deutliche Entlastung – vor allem für KMU, die bisher unverhältnismäßig stark von den Vorgaben betroffen waren. Große Unternehmen hingegen müssen weiterhin umfassende Berichts- und Sorgfaltspflichten erfüllen, können aber von einer klareren und zielgerichteteren Regulierung profitieren.

Für Schweizer Unternehmen mit EU-Geschäftsbeziehungen oder Tochtergesellschaften in der EU sind die Änderungen ebenfalls relevant. Sie beeinflussen, ob und in welchem Umfang künftig Berichtspflichten greifen.

Strategische Chancen für das GRC-Management

Unternehmen, die nicht mehr unter die neuen Schwellenwerte fallen, sollten die Zeit dennoch nutzen, um ihre Governance-, Risk- und Compliance-Strukturen zu optimieren. Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten sind nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern auch zentrale Elemente für Reputation, Investorenvertrauen und Marktzugang.

Wer frühzeitig robuste Reporting- und Due-Diligence-Prozesse integriert, ist besser vorbereitet, wenn Schwellenwerte in Zukunft wieder gesenkt oder neue Anforderungen eingeführt werden.

Fazit

Die Anpassungen der CSRD und CS3D sind ein klarer Schritt hin zu einer zielgerichteten, risikobasierten Regulierung. Sie entlasten kleinere Unternehmen und konzentrieren die Pflichten auf große Player mit den größten potenziellen Auswirkungen. Gleichzeitig bleibt Nachhaltigkeit ein zentraler Pfeiler der EU-Strategie – Unternehmen sollten dies als Chance begreifen, ihre GRC-Systeme zukunftsfähig auszurichten.


FAQ

Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung von Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG).

Was ist die CS3D?
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive verpflichtet Unternehmen, Menschenrechte und Umweltstandards in der gesamten Lieferkette zu respektieren.

Ab wann gelten die neuen Schwellenwerte?
Die Änderungen treten nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in Kraft. Für die CS3D gilt zudem eine verlängerte Umsetzungsfrist bis Juli 2028.

Welche Unternehmen profitieren am meisten?
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die nun deutlich seltener unter die Berichtspflichten fallen.

Sollten Unternehmen trotz Wegfall der Pflicht weiter berichten?
Ja, freiwilliges Reporting stärkt die Transparenz, das Vertrauen von Stakeholdern und kann Wettbewerbsvorteile sichern.

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