LkSG und CSDDD: Ein Vergleich und was Unternehmen beachten müssen
10 September 2024

LkSG und CSDDD: Ein Vergleich und was Unternehmen beachten müssen

In den letzten Jahren hat das Thema Nachhaltigkeit und Verantwortung in der Lieferkette zunehmend an Bedeutung gewonnen. Zwei zentrale rechtliche Rahmenwerke, die Unternehmen in Europa betreffen, sind das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Beide zielen darauf ab, Menschenrechte und Umweltstandards in globalen Lieferketten zu stärken. Doch es gibt wichtige Unterschiede, die Unternehmen kennen und berücksichtigen müssen.

 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das LkSG trat am 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft und richtet sich an Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern (ab 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern). Es verpflichtet Unternehmen, in ihrer gesamten Lieferkette menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten wahrzunehmen. Die zentralen Anforderungen umfassen:

  1. Risikomanagement: Unternehmen müssen Risiken in ihrer Lieferkette identifizieren, bewerten und Massnahmen zur Minimierung dieser Risiken ergreifen.
  2. Beschwerdemechanismen: Es müssen Mechanismen eingerichtet werden, die es Betroffenen ermöglichen, Verstösse gegen Menschenrechte oder Umweltstandards zu melden.
  3. Berichtspflicht: Unternehmen sind verpflichtet, regelmäsig über ihre Sorgfaltspflichten und deren Umsetzung zu berichten.
  4. Das LkSG hat eine starke nationale Ausrichtung und legt den Fokus auf die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in der gesamten Lieferkette.

 

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Die CSDDD ist eine geplante EU-weite Richtlinie, die einen umfassenderen Ansatz verfolgt. Sie soll in den kommenden Jahren in Kraft treten und wird auf alle grossen Unternehmen in der EU anwendbar sein, unabhängig von ihrer Branche. Die CSDDD geht über das LkSG hinaus und erfordert von Unternehmen:

  1. Umfassendere Risikobewertung: Neben der Analyse von Menschenrechts- und Umweltgefahren müssen auch klimabezogene Risiken und deren Auswirkungen auf das Geschäft berücksichtigt werden.
  2. Verpflichtende Masnahmen: Unternehmen müssen konkrete Masnahmen ergreifen, um Risiken zu minimieren, und dabei auch die Einhaltung der Pariser Klimaziele sicherstellen.
  3. Integration in Unternehmenspolitik: Nachhaltigkeitsüberlegungen müssen stärker in die gesamte Unternehmensstrategie integriert werden, einschlieslich der Vergütungspolitik von Führungskräften.
  4. Transparenz und Berichterstattung: Im Einklang mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen Unternehmen detaillierte Berichte über ihre Nachhaltigkeitspraktiken erstellen.

 

Unterschiede zwischen LkSG und CSDDD

Der Hauptunterschied liegt im Geltungsbereich und den Anforderungen:

  • Geltungsbereich: Das LkSG ist ein nationales Gesetz, das sich auf deutsche Unternehmen konzentriert, während die CSDDD eine EU-weite Richtlinie ist, die alle grosen Unternehmen in der EU betreffen wird.
  • Anforderungen: Während das LkSG sich auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards konzentriert, verlangt die CSDDD zusätzlich Masnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und eine umfassendere Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie.
  • Berichterstattung: Die Berichterstattungspflichten unter der CSDDD sind strenger und müssen im Einklang mit den neuen EU-Nachhaltigkeitsstandards erfolgen.

 

Was Unternehmen beachten müssen

Unternehmen sollten sich proaktiv auf beide Regelwerke vorbereiten. Hier sind einige Handlungsempfehlungen:

  1. Risikoanalyse erweitern: Unternehmen sollten ihre Risikoanalysen aktualisieren, um nicht nur Menschenrechte und Umwelt, sondern auch klimabezogene Risiken abzudecken.
  2. Compliance-Programme anpassen: Es ist wichtig, bestehende Compliance-Programme zu überprüfen und anzupassen, um den strengeren Anforderungen der CSDDD gerecht zu werden.
  3. Berichterstattung verbessern: Die Anforderungen an die Berichterstattung werden komplexer. Unternehmen sollten in geeignete Systeme und Prozesse investieren, um die notwendigen Daten effizient zu sammeln und zu berichten.
  4. Frühzeitige Anpassungen: Da die CSDDD noch in der Gesetzgebungsphase ist, sollten Unternehmen die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und frühzeitig Anpassungen vornehmen, um späteren Compliance-Druck zu vermeiden.

 

Fazit

Das LkSG und die CSDDD markieren einen wichtigen Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit und Verantwortung in der Wirtschaft. Unternehmen müssen sich nicht nur auf die Einhaltung der aktuellen Gesetze vorbereiten, sondern auch flexibel auf kommende Regelungen reagieren können. Eine proaktive und umfassende Strategie wird entscheidend sein, um den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden und langfristige Nachhaltigkeitserfolge zu erzielen.