Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) vom 01.01.2023

Das Lieferketten-Sorgfaltspflichtgesetz (LkSG) ist ein neues Gesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Das LkSG verpflichtet Unternehmen, Verantwortung für ihre Lieferketten zu übernehmen und die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihrer gesamten Lieferkette sicherzustellen. Zu diesem Zweck erörtern wir die wichtigsten Bestimmungen des LkSG, ihre Auswirkungen auf Unternehmen und wie eine Lösung für diese Herausforderung aussehen kann. 

13 März 2023

Wichtigste Bestimmungen  

Verpflichtung zur Durchführung von Sorgfaltsprüfungen  

Das LkSG verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Deutschland, Sorgfaltsprüfungsprozesse für ihre Lieferketten einzurichten. Der Due-Diligence-Prozess muss eine Risikoanalyse zur Identifizierung potenzieller Menschenrechts- und Umweltrisiken in der Lieferkette sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung solcher Risiken beinhalten. Der Sorgfaltsprüfungsprozess muss dokumentiert werden, und die Unternehmen müssen einen jährlichen Sorgfaltsprüfungsbericht veröffentlichen.   

Verpflichtung zur Erstellung eines Rechenschaftsberichts 

Eine Verpflichtung, die für die Behörde gilt, ist die Erstellung eines jährlichen Kontroll- und Durchsetzungsberichts. Er enthält die festgestellten Verstöße sowie angeordnete Abhilfemaßnahmen des vergangenen Jahres. Dieser wurde erstmals im Jahr 2022 erstellt und ist über die Website der Behörde abrufbar.  

Gemeinsame und mehrfache Haftung  

Das LkSG führt eine gesamtschuldnerische Haftung für Unternehmen in der Lieferkette ein. Das bedeutet, dass Unternehmen für Menschenrechts- und Umweltverstöße in ihrer Lieferkette verantwortlich sind, auch wenn sie diese nicht direkt verursacht haben. Unternehmen können für die Handlungen ihrer Zulieferer und Unterauftragnehmer haftbar gemacht werden.   

Geldbußen und Ausschluss von der öffentlichen Auftragsvergabe  

Unternehmen, die sich nicht an das LkSG halten, können mit einer Geldstrafe von bis zu 2 % ihres Jahresumsatzes belegt werden. Darüber hinaus können Unternehmen, die wiederholt gegen das LkSG verstoßen, für bis zu drei Jahre von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden.   

Herausforderung für Unternehmen   

Das LkSG hat erhebliche Auswirkungen auf in Deutschland tätige Unternehmen. Unternehmen müssen eine Sorgfaltspflicht für ihre Lieferketten einführen und sicherstellen, dass die Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten eingehalten werden. Die Sorgfaltspflicht verlangt von den Unternehmen, dass sie potenzielle Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren Lieferketten identifizieren und angehen, was eine komplexe und anspruchsvolle Aufgabe sein kann. In diesem Zusammenhang kann eine GRC-Plattform dabei helfen, lieferkettenbezogene Prozesse aufzuzeichnen, um Schwachstellen zu identifizieren und einen dokumentierten Nachweis über die Einhaltung rechtlicher Anforderungen zu erstellen. Ergänzt durch die Dokumentation, Veröffentlichung und Kontrolle von Arbeits- und Verhaltensrichtlinien können so zusätzliche Standards und Absicherungen für die Einhaltung von Sorgfaltsprozessen geschaffen werden.   

Darüber hinaus müssen sich die Unternehmen auch der durch das LkSG eingeführten gesamtschuldnerischen Haftung bewusst sein. Unternehmen sollten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Zulieferer und Unterauftragnehmer die Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. Dies kann durch die Überprüfung der Lieferanten geschehen, indem die gesetzlichen Anforderungen aus dem LkSG weitergegeben, überprüft und von den Lieferanten bestätigt werden. Das sogenannte Third-Party-Risk-Management ist ein wesentlicher Bestandteil einer GRC-Plattform und gewährleistet damit insbesondere die Abwehr von nicht selbst verschuldeten unternehmerischen Konsequenzen.  

Die durch das LkSG eingeführten Bußgelder und der Ausschluss von der öffentlichen Auftragsvergabe bedeuten, dass Unternehmen das Gesetz ernst nehmen müssen. Die Nichteinhaltung des LkSG kann gravierende Auswirkungen auf die Finanzen und den Ruf eines Unternehmens haben. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie das LkSG einhalten und Maßnahmen ergreifen, um potenziellen Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren Lieferketten vorzubeugen und diese zu minimieren. Eine solche Risikominimierung wird idealerweise durch einen Risikomanagementprozess nach ISO-Norm erreicht. In Verbindung mit den getroffenen Maßnahmen und regelmäßigen Kontrollen kann so ein minimales Restrisiko erreicht werden, das dank einer GRC-Plattform übersichtlich aufbereitet ist und sowohl dem Unternehmen als auch externen Institutionen als Nachweis zur Verfügung steht.  

Fazit 

Das LkSG ist eine bedeutende Entwicklung auf dem Gebiet der Verantwortung in der Lieferkette. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, Verantwortung für ihre Lieferketten zu übernehmen und sicherzustellen, dass Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer gesamten Lieferkette eingehalten werden. Für Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, ergeben sich daraus erhebliche Verpflichtungen und potenzielle Haftungen.  

Die Unternehmen müssen Sorgfaltsprüfungsverfahren für ihre Lieferketten einrichten, sich der im Gesetz verankerten gesamtschuldnerischen Haftung bewusst sein und Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten.  

Eine spezialisierte Softwarelösung kann Unternehmen dabei helfen, mit den Auswirkungen des LkSG umzugehen, indem sie es ihnen ermöglicht, ihre Sorgfaltspflichtprozesse zu etablieren und zu dokumentieren, potenzielle Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren und ihre Lieferketten effektiver zu überwachen und zu verwalten. Unternehmen, die das LkSG ernst nehmen und entsprechend wirksame Due-Diligence-Prozesse einführen, halten nicht nur das Gesetz ein, sondern demonstrieren auch ihr Engagement für verantwortungsvolle Praktiken in der Lieferkette, was sich besonders positiv auf die externe Wahrnehmung der Firmenmarke auswirken kann.