EUDR: Die EU-Entwaldungsverordnung
28 Januar 2025

Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) 2023/1115, bekannt als EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), einen bedeutenden Schritt unternommen, um die Entwaldung weltweit zu reduzieren. Diese Verordnung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Produkte, die auf dem EU-Markt angeboten werden, nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen.

Anwendungsbeginn der EUDR

Ursprünglich sollte die EUDR ab dem 30. Dezember 2024 für mittlere und große Unternehmen gelten. Jedoch wurde der Anwendungsbeginn um ein Jahr verschoben. Nun treten die Verpflichtungen für große Marktteilnehmer und Händler am 30. Dezember 2025 in Kraft, während Kleinst- und Kleinunternehmen bis zum 30. Juni 2026 Zeit haben, die Anforderungen umzusetzen.

Wesentliche Anforderungen der EUDR

Die EUDR verpflichtet Unternehmen, sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder aus der EU exportiert werden, nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Betroffene Rohstoffe sind unter anderem:

  • Holz
  • Rindfleisch und Leder
  • Soja
  • Kaffee
  • Kakao
  • Palmöl
  • Kautschuk

Unternehmen müssen für diese Produkte nachweisen, dass sie nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Zudem sind die jeweiligen nationalen Gesetze des Ursprungslandes einzuhalten. Ein zentrales Element der Verordnung ist die Sorgfaltspflicht: Unternehmen müssen detaillierte Informationen über die Lieferkette sammeln, einschließlich der geografischen Koordinaten der Anbauflächen, um die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen.

Umsetzung der EUDR im Unternehmen

Die Umsetzung der EUDR stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Eine Studie ergab, dass 80 % der Unternehmen trotz der verlängerten Frist hinter dem Zeitplan zurückliegen.

Um die Anforderungen der EUDR erfolgreich zu erfüllen, sollten Unternehmen folgende Schritte unternehmen:

1. Lieferkettenanalyse: Führen Sie eine umfassende Analyse Ihrer Lieferketten durch, um potenzielle Risiken in Bezug auf Entwaldung zu identifizieren.

2. Lieferantenauswahl: Arbeiten Sie mit Lieferanten zusammen, die nachweislich nachhaltige Praktiken anwenden und die Anforderungen der EUDR erfüllen.

3. Datenmanagement: Implementieren Sie Systeme zur Erfassung und Verwaltung der erforderlichen Daten, einschließlich der geografischen Herkunft der Rohstoffe.

4. Schulung und Sensibilisierung: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter und Lieferanten hinsichtlich der Anforderungen der EUDR und der Bedeutung entwaldungsfreier Lieferketten.

5. Kontinuierliches Monitoring: Etablieren Sie Prozesse zur regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Lieferketteninformationen, um Compliance sicherzustellen.

Die frühzeitige und proaktive Auseinandersetzung mit den Anforderungen der EUDR ist entscheidend, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem EU-Markt zu erhalten. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten der Verordnung nutzen, um notwendige Anpassungen vorzunehmen und nachhaltige Praktiken in ihren Lieferketten zu verankern.