Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat im August 2025 überarbeitete Entwürfe für die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorgelegt. Mit dieser Reform reagiert die EU auf die Kritik vieler Unternehmen, die bei der Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) von einem erheblichen administrativen Aufwand betroffen waren. Ziel ist es, die Berichtspflichten schlanker, praxisnäher und risikoorientierter zu gestalten, ohne dabei die Ambitionen in Sachen Nachhaltigkeit und Governance zu verwässern.
Das Wichtigste in Kürze
- Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte um 57 Prozent
- Gesamte Berichtsumfänge werden um 68 Prozent gekürzt
- Verbesserte Leitlinien zur doppelten Wesentlichkeit
- Klarere Struktur und praxisnähere Anwendung für Unternehmen
- 60-tägige öffentliche Konsultation bis 29. September 2025
Warum kam es zu den Änderungen?
Seit Inkrafttreten der CSRD haben viele Unternehmen, insbesondere mittelständische, auf die hohen Kosten und Ressourcenbelastungen hingewiesen. Die ursprünglichen ESRS wurden als übermäßig komplex wahrgenommen und führten zu Unsicherheiten bei der Umsetzung.
Die EU verfolgt mit den Anpassungen mehrere Ziele:
- Bürokratieabbau durch Reduktion von Pflichtangaben
- Konzentration auf die wirklich wesentlichen ESG-Aspekte
- Förderung einer höheren Berichtsgüte durch bessere Strukturierung
- Steigerung der Akzeptanz und Machbarkeit für Unternehmen unterschiedlicher Größenordnungen
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
1. Massive Reduktion der Berichtspflichten
Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte wurde um mehr als die Hälfte gekürzt. Auch der Gesamtumfang der geforderten Informationen sinkt um fast zwei Drittel. Damit sollen Unternehmen entlastet und die Qualität der verbleibenden Angaben erhöht werden.
2. Stärkere Fokussierung auf Wesentlichkeit
Die neuen Leitlinien helfen Unternehmen, die doppelte Wesentlichkeit – also die finanzielle Relevanz und die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft – klarer und praxisnäher zu bestimmen.
3. Klarere Strukturierung
EFRAG hat die Standards so überarbeitet, dass Inhalte konsistenter und leichter anwendbar sind. Das erleichtert insbesondere kleineren Unternehmen die Umsetzung.
4. Öffentliche Konsultation
Alle Stakeholder können bis Ende September 2025 Feedback geben. Mit diesem partizipativen Ansatz soll sichergestellt werden, dass die überarbeiteten ESRS sowohl regulatorischen Anforderungen entsprechen als auch die Praxisrealität der Unternehmen berücksichtigen.
Bedeutung für Governance, Risk und Compliance (GRC)
Die Anpassungen zeigen, wie eng ESG-Reporting mit GRC-Prozessen verknüpft ist. Für Unternehmen bedeutet das:
- Governance: Klare Strukturen und Verantwortlichkeiten werden noch wichtiger, um die Wesentlichkeitsanalysen sauber durchzuführen.
- Risikomanagement: Die stärkere Ausrichtung auf eine risikobasierte Wesentlichkeit erfordert präzisere Risikoanalysen entlang der Wertschöpfungskette.
- Compliance: Unternehmen müssen weiterhin sicherstellen, dass die verbleibenden Anforderungen vollständig und korrekt erfüllt werden – jetzt allerdings mit einem stärkeren Fokus auf relevante ESG-Themen.
Fazit
Mit den neuen ESRS-Entwürfen geht die EU einen wichtigen Schritt, um Nachhaltigkeitsberichte weniger komplex und gleichzeitig aussagekräftiger zu gestalten. Für Unternehmen ist dies eine Chance, ihre Reporting-Prozesse zu optimieren, ohne an Qualität einzubüßen. Jetzt gilt es, die Konsultationsphase zu nutzen und frühzeitig die Weichen für eine effiziente Umsetzung zu stellen.

FAQ
1. Was ist EFRAG?
Die European Financial Reporting Advisory Group ist das Beratungsorgan der EU-Kommission in Fragen der Rechnungslegung und Nachhaltigkeitsberichterstattung.
2. Was sind die ESRS?
Die European Sustainability Reporting Standards legen fest, wie Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsinformationen im Rahmen der CSRD offenlegen müssen.
3. Warum wurden die Standards überarbeitet?
Um Unternehmen von übermäßiger Bürokratie zu entlasten und die Umsetzung praxistauglicher zu machen.
4. Welche Unternehmen sind betroffen?
Alle Unternehmen, die unter die CSRD fallen. Dazu gehören große Unternehmen sowie kapitalmarktorientierte Gesellschaften oberhalb bestimmter Schwellenwerte.
5. Wie geht es jetzt weiter?
Die öffentliche Konsultation läuft bis 29. September 2025. Danach werden die finalen Standards beschlossen und zur Anwendung veröffentlicht.