Die Europäische Union verfolgt mit ihrem Green Deal ehrgeizige Klimaziele. Ein zentrales Instrument ist dabei der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), auch als CO₂-Grenzausgleich bekannt. Ab 1. Januar 2026 tritt die endgültige Phase in Kraft. Spätestens dann entstehen für viele Unternehmen finanzielle und organisatorische Pflichten, die weit über das bisherige reine Reporting hinausgehen.
Dieser Beitrag erklärt, was hinter CBAM steckt, welche Branchen betroffen sind, welche Herausforderungen sich abzeichnen und wie Unternehmen sich schon heute vorbereiten können.
Das Wichtigste in Kürze
- CBAM ersetzt teilweise die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten im EU-Emissionshandel (EU ETS) und soll „Carbon Leakage“ verhindern.
- Betroffen sind Importe bestimmter CO₂-intensiver Güter: Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff (weitere Branchen können folgen).
- Ab 2026 müssen Importeure CBAM-Zertifikate kaufen, die die CO₂-Emissionen der importierten Produkte abbilden.
- Bereits seit 2023 läuft eine Übergangsphase mit reiner Berichtspflicht, in der Emissionen dokumentiert werden müssen.
- Lieferketten- und Datentransparenz werden entscheidend, um korrekte Emissionswerte nachzuweisen und Kosten zu steuern.

Warum CBAM eingeführt wurde
Die EU möchte verhindern, dass ihre Klimapolitik dazu führt, dass Unternehmen CO₂-intensive Produktionen ins Ausland verlagern, um dort mit geringeren Umweltauflagen günstiger zu produzieren. Dieses Risiko nennt man Carbon Leakage.
Mit CBAM wird ein Preis auf die CO₂-Emissionen gelegt, die bei der Herstellung bestimmter Güter außerhalb der EU entstehen. Dadurch wird ein fairer Wettbewerb sichergestellt: Produzenten innerhalb der EU, die schon heute im EU ETS Emissionszertifikate kaufen müssen, werden nicht benachteiligt.
Welche Produkte betroffen sind
Aktuell umfasst CBAM folgende Sektoren:
- Zement
- Eisen und Stahl
- Aluminium
- Düngemittel
- Elektrizität
- Wasserstoff
Darüber hinaus prüft die EU, ob künftig weitere Produktgruppen wie organische Chemikalien oder Kunststoffe einbezogen werden.
Übergangsphase und Inkrafttreten 2026
- Seit Oktober 2023 gilt die Übergangsphase. Unternehmen müssen Emissionen der betroffenen Importgüter quartalsweise melden, jedoch noch keine Zahlungen leisten.
- Ab 1. Januar 2026 beginnt die endgültige CBAM-Phase. Dann müssen Importeure die entsprechenden CBAM-Zertifikate kaufen, die den CO₂-Preis der importierten Güter widerspiegeln.
- Abschaffung kostenloser Zuteilungen im EU ETS: Schrittweise reduziert die EU die bisherige Gratisvergabe von Emissionszertifikaten an EU-Produzenten, sodass CBAM und EU ETS zunehmend gleichgestellt sind.
Herausforderungen für Unternehmen
- Datenqualität und Lieferkettentransparenz
Viele Unternehmen haben bislang keine verlässlichen Emissionsdaten ihrer ausländischen Lieferanten. Ohne Nachweis müssen Standardwerte angesetzt werden, die oft teurer sind. - Administrativer Aufwand
CBAM erfordert ein neues Reporting- und Zertifikatssystem. Unternehmen müssen zuständige Stellen registrieren, Zertifikate kaufen, Konten führen und jährliche Prüfungen ermöglichen. - Kostenrisiken
Je nach CO₂-Intensität der Lieferkette können die CBAM-Kosten erheblich ausfallen und Margen deutlich beeinflussen. - Strategische Beschaffung
Unternehmen müssen abwägen, ob sie weiterhin aus Drittstaaten importieren oder stärker auf Lieferanten in der EU setzen, um Kosten und Risiken zu reduzieren.
Chancen durch CBAM
So belastend CBAM auf den ersten Blick wirkt – es bietet auch Chancen:
- Level Playing Field: Europäische Hersteller haben keinen Wettbewerbsnachteil mehr gegenüber Produzenten in Ländern ohne CO₂-Bepreisung.
- Innovationstreiber: CBAM fördert Investitionen in emissionsärmere Technologien weltweit, da Exporteure in die EU einen klaren Anreiz haben, ihre Emissionen zu senken.
- Reputationsvorteil: Unternehmen, die frühzeitig auf transparente und klimafreundliche Lieferketten setzen, können dies als Wettbewerbsvorteil nutzen.
Fazit
Der CBAM ist ein Meilenstein in der europäischen Klimapolitik. Ab 2026 wird er für viele Unternehmen nicht nur zur Compliance-, sondern auch zur Kostenfrage. Wer jetzt anfängt, Emissionsdaten systematisch zu erfassen, Lieferanten einzubinden und die internen Prozesse anzupassen, verschafft sich entscheidende Vorteile.
CBAM sollte nicht nur als Pflicht gesehen werden, sondern auch als Chance: Unternehmen, die Transparenz und Klimaschutz ernst nehmen, werden künftig nicht nur regulatorisch besser dastehen, sondern auch ökonomisch profitieren.
FAQ zu CBAM
Was bedeutet CBAM konkret für Importeure?
Importeure müssen ab 2026 die CO₂-Emissionen der importierten Güter nachweisen und entsprechende CBAM-Zertifikate kaufen.
Welche Länder sind betroffen?
Alle Länder, die in die EU exportieren – mit Ausnahme solcher, die ein gleichwertiges Emissionshandelssystem wie die EU haben (z. B. Norwegen, Schweiz).
Welche Daten müssen gemeldet werden?
Unter anderem: direkte Emissionen bei der Herstellung, Produktionsmengen, Produktionsprozesse, ggf. indirekte Emissionen (z. B. Stromverbrauch).
Wie hoch sind die Kosten?
Die Kosten hängen vom aktuellen Preis für EU ETS-Zertifikate ab. Ohne Emissionsnachweis wird ein Standardwert zugrunde gelegt, der meist höher ausfällt.
Gibt es Sanktionen bei Verstößen?
Ja. Falschangaben oder fehlende Zertifikate können zu erheblichen Geldbußen und Importverboten führen.
Wie können Unternehmen sich vorbereiten?
- Lieferanten frühzeitig einbinden und zur Emissionsdatenerhebung verpflichten.
- Interne Prozesse und IT-Systeme für Reporting und Zertifikatsverwaltung aufbauen.
- Strategische Beschaffung und Preiskalkulation anpassen.